I. Allgemein

1. Für den Geschäftsverkehr zwischen Jürgen Hauschild GmbH Wäldersgasse 3 99837 Berka/Werra und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der Jürgen Hauschild GmbH, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird (so bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen). Gegenteilige Erklärungen des Käufers (abweichende Kaufbedingungen) sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben, unwirksam.
2. Änderungen und Nebenabreden (Sonderkonditionen) bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Fa. Jürgen Hauschild GmbH
3. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, so jedenfalls durch Annahme der Ware.
4. Alle Angebote sind freibleibend, d. h. die Lieferfirma behält sich vor, auf Grund des Angebotes den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

II. Lieferung, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang

1. Art und Umfang der Lieferung/Leistung bestimmen sich nach beiderseitigen schriftlichen Erklärungen. Soweit solche fehlen haben die jeweiligen formlosen Abreden uneingeschränkt Gültigkeit.
2. Die Lieferfrist beträgt Zurzeit bei Bodenplatten und Seitenverkleidungen ca.10, bei Fahrzeugeinrichtungen und allen anderen Komponenten ca. 15 Arbeitstage.
3. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, einschließlich des Ausfalls eines Vorlieferanten. In derartigen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn eine nach der Verlängerungsfrist gesetzte Nachfrist mit Erfüllungsablehnungsandrohung abgelaufen ist. Wird uns die Vertragserfüllung ganz oder teilweise unmöglich, sind wir von der Liefer-/Leistungspflicht frei. Teilleistungen sind möglich und vom Käufer abzunehmen. Der Versand erfolgt stets wie abgesprochen, was je nach Ware oder Endpreis variiert, auf Gefahr des Käufers. Wir sorgen für Verpackung, Schutz- und Transportmittel und für den Transportweg auf Kosten des Käufers nach unseren Erfahrungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.Alle Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Auftragnehmer dem Käufer die Versandbereitschaft anzeigt, spätestens aber, wenn die Ware unser Lager verlässt. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten, sowie gegen eine Versicherung entfallen können.

III. Preise, Zahlung

1. Die Preise verstehen sich in Euro, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
3. Bei Warenlieferungen erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung.
4. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne
Abzug zu bezahlen.
5. Zahlungen sind für uns kostenfrei zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

IV. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragspartner darf unsere Lieferungen nur mit gewöhnlichem Geschäftsbetrieb weiterveräußern, wenn er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Ein Einverständnis mit der Verpfändung oder Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Lieferungen erteilen wir nicht. Die durch Weiterveräußerung der in unserem Eigentum gestandenen Lieferungen entstehenden Forderungen gegen Dritte werden schon jetzt an uns abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung an uns dem Drittkäufer anzuzeigen

V. Verzug des Käufers

Zwei Wochen nach dem Ebay-Kauf ist eine Zahlungserinnerung fällig. Nach nochmaligen zwei Wochen und nicht Bezahlung fällt eine negative Bewertung an.

VI. Gewährleistung

1. Der Käufer hat Beanstandungen von nicht verdeckten Mängeln unverzüglich, nach Eingang der Ware schriftlich uns und unseren Speditionspartner gegenüber zu rügen. Durch nicht rechtzeitige und zu Ihrer Rechtswirksamkeit schriftliche Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware wird unsere Gewährleistungshaftung aufgehoben.
2. Berechtigten Mängelrügen wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgeholfen.
3. Gelingt dies trotz angemessener Nachfrist nicht, so kann der Käufer Minderung, ist dies unzumutbar, Wandelung verlangen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Macht der Käufer von Seinem Rückgaberecht gebrauch, muss er die Ware zurücksenden (§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB). Der Verkäufer muss den gezahlten Kaufpreis danach erstatten.

VII. Sonstige Bestimmungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Sitz unserer Firma, 99837 Berka/Werra, sofern der Käufer Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört. Sollte der Käufer nicht Kaufmann i. S. des HGB sein, so gelten die Bestimmungen des HGB, viertes Buch, erster und zweiter Abschnitt, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen geändert sind, als vereinbart.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

VIII. Schlussbestimmung

1. Nebenabreden bestehen nicht.
2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Leiferbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.