Es ist schnell passiert in Autobahnbaustellen mit schmalen Fahrspuren, auf engen, meist zugeparkten Straßen in der Stadt, oder beim Einparken. Zwei Fahrzeuge berühren sich – die Spiegel klappen weg und das Glas geht zu Bruch.


Doch was nun?

Sie haben keine Sicht mehr nach hinten und ohne funktionsfähigen linken Außenspiegel dürfen Sie nicht weiterfahren, denn die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs ist erloschen (§56(1) StVZO). Wenn sie es trotzdem tun, riskieren Sie nicht nur eine Strafe (OWi), sondern auch versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ihre Versicherung könnte Sie zum Beispiel nach einem Unfall in Regress nehmen. Abgesehen davon würden Sie im „Blindflug“ fahren und andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährden, da Sie nicht mehr sehen können, was hinter Ihnen passiert.

Also müssen Sie Ihr Fahrzeug stehen lassen, oder einen Abschleppdienst rufen, um Ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und den Schaden zu reparieren. Das ist nicht nur teuer, es kostet auch jede Menge Zeit.

Und wenn Sie sich gerade auf einer Urlaubsreise im Ausland aufhalten, ist das besonders ärgerlich, denn oftmals ist dort fachkundige Hilfe nicht in greifbarer Nähe.